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  Weiterbildung
 
Paragraphenteil
Allgemeine Inhalte für die Abschnitte B und C
Abschnitt B
Gebiete, Facharzt- und Schwerpunkt- kompetenzen
Abschnitt C
Zusatzbezeichnungen
Fachkunde
Rettungsdienst
Befugnis


Neue Weiterbildungs-
ordnung 2006
Stand: 02.02.2012
Neue
Weiterbildungs-richtlinien 2006

Gebührenordnung
Pdf-Datei
Bezirksärztekammer Pfalz
Startseite Kammer Meldewesen Weiterbildung Fortbildung Medizinische Fachangestellte
Weiterbildung - Allgemeine Inhalte für die Abschnitte B und C
 
 

Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
  • der ärztlichen Begutachtung
  • den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
  • der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
  • psychosomatischen Grundlagen
  • der interdisziplinären Zusammenarbeit
  • der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
  • der Aufklärung und der Befunddokumentation
  • labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
  • medizinischen Notfallsituationen
  • den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
  • der Durchführung von Impfungen
  • der allgemeinen Schmerztherapie
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
  • der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
  • den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
  • gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
  • den Strukturen des Gesundheitswesens
Die inhaltlichen Weiterbildungsanforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien in fachlicher Hinsicht konkretisiert.


 
   

 

 
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ordnung 1996
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